Volksinitiative für genügend Wohnraum dank Verdichtung:
«Meh Wohnige für Bärn»

Immer mehr Menschen wollen in der Stadt Bern leben, doch der Wohnraum ist knapp. Die Nachfrage hat das Angebot schon lange überholt. Nun braucht es Lösungen, die mit den Zeichen der Zeit Schritt halten – schnell, unkompliziert, preiswert und nachhaltig. Deshalb fordert die städtische Volksinitiative «Meh Wohnige für Bärn» eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung, namentlich der Bauordnung (BO) und des Bauklassenplans (BKP), so dass bestehende Gebäude in der ganzen Stadt Bern um mindestens ein Stockwerk erhöht werden dürfen.

Ortsbilder, Landschaften und Baudenkmäler schützen

Selbstverständlich sind die schützenswerten Ortsbilder wie die Altstadt, die schöne, als Schutzgebiet bezeichnete Landschaft des Aaretals und die denkmalgeschützten Gebäude und Gebäudegruppen von der Erhöhung der Stockwerke ausgenommen.

Verdichtet bauen

Damit mehr Menschen in einem stark besiedelten Gebiet Platz finden, ist eine verdichtete Bauweise unumgänglich. Die Idee hinter der Anpassung der baurechtlichen Grundordnung ist es, bestehende Gebäude umweltfreundlich in Leichtbauweise um mindestens ein zusätzliches Stockwerk zu erhöhen. Dadurch werden sie nicht abgerissen und Leerkündigungen können vermieden werden. Ausserdem werden keine Grünräume verbaut und keine zusätzliche Flächen versiegelt.

Gründe für eine Aufstockung

Nachhaltig

Wohngebäude aufstocken statt abreissen – das schützt Gärten und Grünflächen und spart viel Energie.

Quartierverträglich

Nachbarschaften schützen – gewachsene Strukturen und Beziehungen bleiben bestehen und Quartiere bleiben belebt.

Zielgerichtet

Rasch mehr Wohnraum erstellen – das hilft allen Einwohnerinnen und Einwohnern, während von Subventionen nur wenige profitieren und von Verhinderung niemand.

Mieterfreundlich

Kein Abriss bestehender Gebäude – Bewohnerinnen und Bewohner können in ihren Wohnungen bleiben und die Mieten können nicht übermässig steigen.

Preisgünstig

Dank rasch steigendem Angebot auf dem gesamten Stadtgebiet sinken die Preise für Miete und Erwerb von Wohnungen – im Gegensatz zum Kauf durch die öffentliche Hand, der die Preise nach oben treibt.

Der Initiativtext

Gestützt auf Art. 39 der Gemeindeordnung der Stadt Bern und Art. 72 ff. des Reglements über die politischen Rechte (RPR) reichen die nachstehend unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Bern folgende Initiative im Sinn einer einfachen Anregung ein:

Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern – Bauordnung und Bau­klas­sen­plan – wird dahingehend geändert, dass die zulässige Gebäudehöhe auf dem ge­sam­ten Stadtgebiet um mindestens ein Geschoss (3 Meter Fas­sa­den­­­­­höhe) erhöht wird. Für geschützte Ortsbilder (z.B.die Altstadt), Landschaften (z.B. das Aare­talschutzgebiet) und Baudenkmäler sind Ausnahmen vorzusehen. Allfällige Überbauungsordnungen bleiben vorbehalten. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass dank Verdichtung rasch mehr neuer Wohnraum erstellt werden kann.

Unterschriftenbogen herunterladen

Ganz oder teilweise ausgefüllte Unterschriftenbogen bitte sofort, spätestens bis am 17. November 2024 einsenden an:
Komitee «Meh Wohnige für Bärn», c/o FDP.Die Liberalen Stadt Bern, Neuengasse 20, 3011 Bern

Fragen und Antworten

Was ist …

… eine Initiative im Sinn einer einfachen Anregung?

Bei einer einfachen Anregung entwirft der Gemeinderat die ausformulierte Vorlage und legt sie dem Stadtrat und den Stimmberechtigten zum Beschluss vor.

… die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern?

Die baurechtliche Grundordnung regelt, wo und wie in der Stadt Bern gebaut werden darf. Sie ist für alle Grund­ei­gen­tü­merinnen und Grundeigentümer verbindlich. Sie umfasst die Bauordnung, den Nutzungszonenplan, den Bauklassenplan, den Lärmempfindlichkeitsstufenplan, den Naturgefahrenplan und den Gewässerraumplan.
Sie gilt als Regelbauweise überall dort, wo nicht mit einer Über­bau­ungs­ord­nung­,einem Uferschutzplan, einem Bau­linienplan oder einem Erschliessungsplan oder ähnlichem eine Son­der­nutzungs­planung definiert ist.

… die Bauordnung?

Die Bauordnung (BO) enthält die Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind und gilt ergänzend zum kantonalen und eidgenössischen Recht.

… der Bauklassenplan?

Der Bauklassenplan legt das Mass der Nutzung fest. Er zeigt für jede Parzelle, welche Geschosszahl, Gebäudelänge und Gebäudetiefe gestattet sind. Die Regelungen in den ein­zelnen Quartieren sind so gewählt, dass sich Neu-und Um­bau­ten harmonisch in die Nachbarschaft eingliedern.

… die zulässige Gebäudehöhe?

Die Wohnzonen sind in der Bauordnung und im Bau­klas­sen­plan den Bauklassen 2 bis 6 oder der Bauklasse E zu­ge­wie­sen. Für die Bauklassen (BK=Geschosszahl) 2-6 sind zu­läs­sige Fassadenhöhen festgelegt.
Mit der Volksinitiative soll mindestens ein Geschoss mit einer Fassadenhöhe von 3 Metern zusätzlich gebaut werden können.

… geschützte Ortsbilder und Landschaften?

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) teilt den Ortsbildteilen gestützt auf ihre Bewertung Erhaltungsziele bezüglich Substanz und/oder Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche zu, für die Stadt Bern in der Ortsbildaufnahme ISOS_0499 Bern.
Die Altstadt von Bern als UNESCO-Weltkulturerbe und das Aaretal­schutz­­gebiet sind in der Volksinitiative ausdrücklich als Beispiele von Ausnahmen genannt.

Beispiele geschützter Bauten

… geschützte Baudenkmäler?

Neben den zahlreichen Baudenkmälern in der Altstadt gibt es auch eine Vielzahl von schützenswerten und erhaltens­werten Bauten auf dem übrigen Stadtgebiet. Diese sind im Bauinventar der Stadt Bern ersichtlich.
Auch für die geschützten Baudenkmäler sind Ausnahmen von der Volksinitiative ausdrücklich vorzusehen.
Für erhaltenswerte Bauten soll bei sehr sorgfältiger Ge­stal­tung eine Aufstockung in Einzelfällen mög­lich sein.

Wieso bleiben allfällige Überbauungsordnungen vorbehalten?

Es wird die Möglichkeit eingeräumt, zu­sam­menhängende Areale mit einer Überbauungsordnung neu zu gestalten, was von Fachleuten heute oft bevorzugt wird.

Wie soll neuer Wohnraum dank Verdichtung rasch erstellt werden können?

Mit einem parlamentarischen Vorstoss fordern die Fraktion FDP/JF parallel zur Volksinitiative die Halbierung der Dauer des Baubewilligungsverfahrens mit einem digital unter­stütz­ten, transformierten Prozess.

Wieso warten die Initianten nicht die laufende Revision der Bauordnung und des Bauklassenplans ab?

Die FDP hat – zusammen mit SVP und BDP/CVP – schon 2014 mit einer interfraktionellen Motion verlangt, das verdichtete Bauen konkret anzugehen. Obschon das Anliegen im Ein­verständnis mit dem Gemeinderat als Postulat überwiesen wurde und mit dem Stadtentwicklungskonzept und den daraus re­sul­tie­ren­den Planungen umgesetzt werden sollte, liegt 10 Jahre spä­ter noch immer keine beschlussreife Vor­lage vor. Deshalb müssen wir dem drängenden Anliegen nun mit der vorliegenden Volksinitiative Nachdruck verleihen.

Welche Gebiete eignen sich für ein Erhöhen um mindestens ein Geschoss?

Es gibt in fast allen Quartieren der Stadt Bern Wohnzonen, die sich für eine Aufstockung eignen. Die unten verlinkten Aufnahmen von Mehrfamilienhäusern aus dem Murifeld, der Schosshalde, dem Spitalacker, dem Breitfeld und aus Holligen zeigen einige, sich möglicherweise zur Aufstockung eignende Bauten.

Beispiele möglicher Aufstockungen

Wie könnte ein aufgestocktes Mehrfamilienhaus aussehen?

Aufnahmen von realisierten Projekten aus den Städten Luzern und Zürich geben einige Beispiele gelungener Aufstockungen.

Beispiele gelungener Aufstockungen

Spenden

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Konto lautend auf: Komitee "Meh Wohnige für Bärn", 3011 Bern